Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann das Finanzamt beim Arbeitgeber nachfragen?
Ja, das Finanzamt kann beim Arbeitgeber nachfragen, um Informationen über die Einkommensverhältnisse eines Steuerpflichtigen zu erhalten. Dies geschieht in der Regel, wenn Unstimmigkeiten oder Unklarheiten in der Steuererklärung auftreten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Anfragen des Finanzamts wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Diese Informationen dienen dazu, die Richtigkeit der Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Einkünfte ordnungsgemäß versteuert werden. In einigen Fällen kann das Finanzamt auch direkt beim Arbeitgeber Lohnsteuerbescheinigungen anfordern, um die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen.
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Wann übermittelt der Arbeitgeber an das Finanzamt?
Der Arbeitgeber übermittelt regelmäßig die Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt. Diese enthält Angaben über die gezahlten Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sowie die einbehaltene Lohnsteuer. Die Übermittlung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise, je nach Größe des Unternehmens. Zudem werden auch die Beiträge zur Sozialversicherung an die zuständigen Stellen übermittelt. Insgesamt dient diese Übermittlung dazu, sicherzustellen, dass die Steuern und Abgaben korrekt abgeführt werden und die Mitarbeiter ordnungsgemäß versichert sind.
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Kann Arbeitgeber Steuer ID beim Finanzamt erfragen?
Ja, Arbeitgeber können die Steueridentifikationsnummer (Steuer ID) ihrer Mitarbeiter beim Finanzamt erfragen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Lohnabrechnung, um sicherzustellen, dass die korrekten Steuern abgeführt werden. Die Mitarbeiter müssen jedoch vorher ihr Einverständnis geben, dass der Arbeitgeber ihre Steuer ID beim Finanzamt anfragen darf. Die Steuer ID ist eine vertrauliche Information und sollte nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Finanzamt verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter umgehen.
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Was meldet der Arbeitgeber an das Finanzamt?
Der Arbeitgeber meldet dem Finanzamt regelmäßig die Lohnsteuer, die er vom Gehalt der Arbeitnehmer abzieht und an das Finanzamt abführt. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge gemeldet, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung werden dem Finanzamt gemeldet. Darüber hinaus werden auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Arbeitszeit und zu eventuellen Sachbezügen an das Finanzamt übermittelt. Insgesamt dient die Meldung an das Finanzamt der Überprüfung und Sicherstellung der korrekten Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Außensteuergesetz (AStG) (Greil/Hummel)
Außensteuergesetz (AStG) , Der Kommentar ist im Rahmen einer "Online-first"-Veröffentlichung - mit Rechtsstand November 2023 - bereits in folgenden Modulen erhältlich: Beratermodul Internationales Steuerrecht Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft Mit dem neuen AStG (Außensteuergesetz) Exzellenzkommentar von Greil/Hummel sind Sie auf dem aktuellen Stand im Außensteuerrecht. Das Werk erläutert hochkarätig und umfassend das Außensteuergesetz und berücksichtigt dabei den neuen Anwendungserlass zum Außensteuergesetz - AEAStG 2023 , in welchem die Finanzverwaltung ihre Auffassung umfassend dargelegt. Der Kommentar aus der blauen Reihe enthält zudem fundierte Ausführungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, zur Reform der Wegzugsbesteuerung und zur Verrechnungspreisbestimmung zwischen nahestehenden Personen. In die Kommentierung des § 1 AStG , in der seit 1.7.2021 gültigen Fassung, sind die aktualisierten Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (VWG VP 2023 v. 6.6.2023) ebenso umfassend eingearbeitet. Topaktuell mit ATADUmsG, AbzStEntModG und AEAStG 2023 Sowohl die durch das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) wie auch die durch das AbzStEntModG (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) grundlegend geänderten Regelungen des Außensteuergesetzes sind hier erstmalig auch unter Einbeziehung des AEAStG 2023 und VWG VP 2023 vollständig ausgewertet und bearbeitet. Wichtige Regelungskomplexe Reform der Verrechnungspreisregelungen (§§ 1, 1a AStG) Reform der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG) Reform der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) Systematischer Aufbau und praxisnahe Erläuterungen Als einer der ersten Kommentare am Markt erläutert der Greil/Hummel AStG Kommentar vollständig und systematisch die grundlegend reformierten außensteuerrechtlichen Regelungen, die durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) und das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) eingeführt wurden. Alle wichtigen Auswirkungen sind meinungsstark und praxisnah erläutert und zeigen Lösungsansätze für die rechtssichere Strukturierung grenzüberschreitender Sachverhalte auf. Ideales Hilfsmittel Die gesetzessystematische und an der Rechtsprechung orientierte Kommentierung unterstützt gezielt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater, Steuerabteilungen von Unternehmen, Vertreter der Wissenschaft, Richter und Angehörige der Finanzverwaltung. Fundiert und praxisnah Der Greil/Hummel besticht durch umfassende, gründliche und belastbare Erläuterungen. Bei unklarer Rechtslage zeigen die Autoren in der Praxis umsetzbare Handlungsalternativen auf. Dort, wo es auf überzeugende Argumente ankommt, punktet das Werk mit besonderer Darstellungstiefe. Übersichten, Abbildungen und Beispiele machen den Kommentar zu einer effizienten Arbeitshilfe. Systematischer Einstieg Dank seiner Systematik ermöglicht dieser Kommentar auch Neulingen einen hervorragenden Einstieg in die komplexe Thematik des Außensteuerrechts. Aus erster Hand Die hochkarätigen Herausgeber gewährleisten, dass das Werk mit fundierten Argumenten überzeugt. Dr. Stefan Greil, LL.M. Bediensteter der Steuerverwaltung und Lehrbeauftragter sowie Dozent im Bereich der internationalen Besteuerung. Prof. Dr. Lars Hummel, LL.M Direktor des International Tax Institute, Hamburg (IIFS). Umfangreiche Erfahrungen im Bereich des internationalen Steuerrechts und Mitveranstalter der Hamburger Tagung zur internationalen Besteuerung. Das junge Autorenteam besteht aus rund 20 Expertinnen und Experten aus Beratung, Finanzverwaltung, Justiz, Unternehmenspraxis und Wissenschaft. Mit ihrer Erfahrung und unterschiedlichen Perspektiven sorgen sie für ausgewogene Erläuterungen und verlässliche Lösungen für die steuerliche Beratungspraxis. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 202401, Produktform: Leinen, Autoren: Greil/Hummel, Redaktion: Greil, Stefan~Hummel, Lars, Seitenzahl/Blattzahl: 1000, Keyword: Außensteuerrecht; Familienstiftung; Hinzurechnungsbesteuerung; Verrechnungspreise; Wegzugsbesteuerung, Fachschema: Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz, Fachkategorie: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Schmidt , Dr. Otto, Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Produktverfügbarkeit: 02, Breite: 170, Gewicht: 2000, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Steuerrecht
Steuerrecht , Der Klassiker zum Steuerrecht feiert ein Jubiläum. Seit 50 Jahren vermittelt er alles Wissenswerte zum Steuerrecht, gut verständlich und fundiert, immer jung geblieben und mit seinen Aufgaben gewachsen. In einem Band werden alle Teilgebiete des deutschen Steuerrechts dargestellt, von den Grundlagen über die einzelnen Steuerarten bis zum Verfahrensrecht. Er eignet sich zum Lernen für den Anfänger wie zum Nachlesen für den Praktiker. Gerade im Jahr 2023 wurden umfangreiche steuerliche Gesetzesvorhaben verabschiedet. Die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich gebracht haben, wurden nicht einfach berücksichtigt, sondern kenntnisreich und meinungsbildend verarbeitet. Diese Stimmen sind verlässlich und haben Gewicht. Dank der Darstellung der steuersystematischen Zusammenhänge eine ideale Ergänzung der Kommentarliteratur und eine Bereichereung des universitären Unterrichts. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Ehrenamtliche Pflegekräfte: Einsatzmöglichkeiten, Haftungsfragen und Steuerpflicht
Die ehrenamtliche Pflege hat eine große praktische Bedeutung, vor allem bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Dabei werden Menschen mit dementiellen Erkrankungen stundenweise in Gruppen oder zuhause betreut, um pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume zu ermöglichen.
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Stempel Kopie an Finanzamt
Vorgangsstempel aus Holz, in verschiedenen Ausführungen, für immer wiederkehrende Texte.
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Welche Daten bekommt das Finanzamt vom Arbeitgeber?
Das Finanzamt erhält vom Arbeitgeber verschiedene Daten über den Arbeitnehmer, die für die Besteuerung relevant sind. Dazu gehören unter anderem das Bruttoeinkommen, Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sowie eventuelle Sachleistungen oder geldwerte Vorteile. Außerdem werden dem Finanzamt Informationen über Sonderzahlungen wie Boni oder Prämien, Überstundenvergütungen und andere zusätzliche Einkünfte gemeldet. Diese Daten dienen dazu, die Einkommenssteuer des Arbeitnehmers korrekt zu berechnen und sicherzustellen, dass alle Einkünfte ordnungsgemäß versteuert werden.
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Was muss der Arbeitgeber an das Finanzamt bezahlen?
Was muss der Arbeitgeber an das Finanzamt bezahlen? Der Arbeitgeber muss für jeden seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Diese Beträge werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Zudem muss der Arbeitgeber auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wie beispielsweise die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, an das Finanzamt abführen. Insgesamt ist der Arbeitgeber also verpflichtet, verschiedene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt zu entrichten.
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Welche Daten werden vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt?
Welche Daten werden vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt? In der Regel übermittelt der Arbeitgeber dem Finanzamt Informationen über die Höhe des Arbeitslohns, abgeführte Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge und weitere steuerrelevante Daten. Dazu gehören auch Angaben zu Sachbezügen, geldwerten Vorteilen und eventuellen steuerfreien Leistungen. Diese Daten dienen dem Finanzamt zur Überprüfung der steuerlichen Pflichten des Arbeitnehmers und zur Berechnung der individuellen Steuerlast. Es ist wichtig, dass die übermittelten Daten korrekt und vollständig sind, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Kann der Arbeitgeber die Steuer ID beim Finanzamt erfragen?
Ja, der Arbeitgeber kann die Steuer ID beim Finanzamt erfragen, wenn er diese für steuerliche Zwecke benötigt, beispielsweise für die korrekte Abrechnung von Lohnsteuer. Die Anfrage muss jedoch rechtmäßig und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Einwilligung des Arbeitnehmers zur Weitergabe der Steuer ID einholt, da es sich um sensible persönliche Daten handelt. Zudem sollte der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und angemessen geschützt sind.
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